Innerhalb von knapp zwei Wochen sind unter getartcraft.com zwölf kostenlose Open-Source-Programme aufgelistet, die Photoshop, Premiere, Lightroom, Acrobat und sogar Office nachbilden. Das Besondere: Sie wurden laut Entwickler zu großen Teilen von KI-Agenten geschrieben, und zwar ohne Adobes Quellcode, nur aus öffentlichen Spezifikationen und dem beobachteten Verhalten der Originale. Das ist Reverse Engineering, wie wir es bisher nicht kannten: nicht mehr ein Team über Jahre, sondern ein Mensch mit einer Flotte von Agenten.
In diesem Artikel schauen wir uns das Angebot an, die Entwicklung dahinter, die Rechtslage in Deutschland und der EU und was das für Unternehmen bedeutet. Am Ende wagen wir einen kurzen Ausblick: Welche Software wird als Nächstes nachgebaut?

Was ArtCraft auf getartcraft.com/apps anbietet
Auf der Seite „Crafting Apps“ listet das ArtCraft-Team zwölf Desktop-Anwendungen für kreative und produktive Arbeit auf: PhotoCraft (Bildbearbeitung), VectorCraft (Vektorgrafik), FilmCraft (Videoschnitt), LightCraft (Fotobibliothek und RAW-Entwicklung), PdfCraft (PDF), EffectCraft (Motion Graphics), DesignCraft (Layout und Publishing), WordCraft (Textverarbeitung), SoundCraft (Audio-Workstation), DeckCraft (Präsentationen), CADCraft (CAD) und GridCraft (Tabellenkalkulation).
Die Apps sind nativ in Rust gebaut, laufen unter macOS, Windows und Linux und kommen ohne Electron aus. Bis auf FilmCraft sollen alle auch als WebAssembly im Browser laufen. Dateien werden lokal verarbeitet, es gibt laut Projekt keine Abos, keine Konten und keine Telemetrie. Der Quellcode liegt auf GitHub unter freizügigen Lizenzen (laut Berichten MIT oder Apache-2.0). Installiert wird über den „ArtCraft Launcher“.
Bemerkenswert für Agenturen und Unternehmen: Jede Funktion der Apps lässt sich über Kommandozeile, JSON-Kanal oder MCP-Server ansteuern, damit KI-Agenten die Software wie ein Mensch bedienen können. Bei PhotoCraft sind es laut README über 500 Befehle.
Wichtig zur Einordnung: Auf der Seite selbst steht, dass nur PhotoCraft und PdfCraft den Status „Early Alpha“ haben, alle anderen Apps sind „in Entwicklung“. Die Berichterstattung nennt teils nur sieben Apps (die Adobe-Pendants), die Projektseite führt zwölf. Das spiegelt wider, wie schnell sich hier alles bewegt.
Finanziert wird das Ganze nicht über die Apps, sondern über das separate „ArtCraft AI Studio“ für KI-Bild- und Videogenerierung, das mit Credits arbeitet. Laut Linux Compatible startet es bei 10 US-Dollar im Monat.
Wie die Entwicklung ablief
Hinter dem Projekt steht der Softwareentwickler Brandon Thomas, der ArtCraft bis dahin als Werkzeug für kontrollierbare KI-Bilder und -Videos betrieb. Anfang Oktober 2026 veröffentlichte er daraus sieben Anwendungen, inzwischen führt die Projektseite zwölf. Nach seinen Angaben nutzte er dafür Anthropics Claude Opus 5.5. Einige Eckdaten aus der Berichterstattung:
| Kennzahl | Wert (laut Quellen) |
|---|---|
| Öffentliche Entwicklungshistorie | Beginn ca. 30.09./01.10.2026, also unter zwei Wochen |
| Anteil KI-Co-Autorenschaft | ca. 77 % der Commits nennen Claude Opus 5.5 (3.876 von 5.031) |
| Tests bei PhotoCraft | über 1.700 automatisierte Tests |
| PSD-Test | 307 von 309 Dateien rendern nach dem Speichern gleich; byteidentisch nur im PSD-Baustein, nicht im Editor |
| GitHub-Resonanz | PhotoCraft über 50.000 Sterne, Beitragende aus über 150 Konten |
| Reifegrad (Roadmap vom 07.10.) | „true parity with Photoshop is still well below 50%“ |
Der Arbeitsablauf folgt einem Muster, das für agentische Entwicklung typisch ist: Ein Agent wählt die nächste Aufgabe, schreibt zuerst Tests, implementiert das Feature und prüft es, indem er die laufende App selbst bedient. Menschen greifen laut Entwicklerleitfaden vor allem bei Lizenzfragen, Ausgaben und Veröffentlichungen ein.
Als Auslöser nennt Thomas Adobes Kündigungsgebühren. Adobe hatte laut Berichterstattung zuvor einen Vergleich über 150 Millionen US-Dollar in einem US-Verfahren um Abo-Praktiken geschlossen.
Die ehrliche Bilanz: Beeindruckend, aber noch kein Ersatz
Der Hype ist groß, die Praxis ernüchternder. Das Projekt selbst schreibt, PhotoCraft sei „not yet a Photoshop replacement for daily professional work“. Es fehlen rund 20 Werkzeuge, generative KI-Funktionen, Plug-in-Kompatibilität und eine ausgereifte Typografie. Tester berichteten auf Hacker News von trägen Bedienelementen und defekter Textbearbeitung. Ein TechRadar-Test auf einem Intel-Mac bemängelte unter anderem, dass HEIC-Bilder nicht geöffnet und Projekte nicht bearbeitbar gespeichert werden konnten, und attestierte FilmCraft deutliche Schwächen. Auch die Zeitansage hat sich bereits relativiert: Aus „100 % Parität in einem Monat“ wurde „99 % in Monaten statt Jahren“.
Kritiker bemängeln außerdem, dass die Paritätszahlen eher die Verdrahtung von Menüs messen als das tatsächliche Verhalten. Eine unabhängige Sicherheitsprüfung gibt es bislang nicht, und ein MCP-Steuerkanal sollte auf Arbeitsrechnern als zusätzliche Angriffsfläche betrachtet werden.
Was Reverse Engineering eigentlich ist
Reverse Engineering bedeutet, ein fertiges Produkt zu analysieren, um zu verstehen, wie es funktioniert, und dieses Wissen für etwas Eigenes zu nutzen. In der Software unterscheidet man grob drei Wege: das reine Beobachten des Verhaltens („Black Box“: Was passiert, wenn ich Eingabe X mache?), die Analyse von Dateiformaten und Schnittstellen sowie die Dekompilierung, also die Rückübersetzung von Programmcode in lesbare Form.
Das Verfahren ist keineswegs neu. Bekannte Beispiele sind Wine (Windows-Programme unter Linux), Samba (Windows-Dateifreigaben) oder die Import-Filter für Office-Dokumente in freien Büroprogrammen. Klassisch wird dabei oft nach dem „Clean-Room“-Prinzip gearbeitet: Ein Team analysiert das Original und schreibt eine Spezifikation, ein zweites, getrenntes Team setzt diese Spezifikation um, ohne das Original zu kennen. So soll ausgeschlossen werden, dass fremder Code abgeschrieben wird.
Neu ist bei ArtCraft die Geschwindigkeit und der Akteur: Die Spezifikation liefern öffentliche Dokumente (etwa Adobes veröffentlichte PSD-Dokumentation) und beobachtetes Verhalten, die Umsetzung übernehmen KI-Agenten. Das README von PhotoCraft formuliert es so: „implemented from public specs and observed behaviour only“, ohne proprietären Code, Shader oder Assets.
Rechtslage in Deutschland und der EU
Ob so etwas zulässig ist, hängt von mehreren Ebenen ab. Wichtig vorab: Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Urheberrecht. Der Europäische Gerichtshof hat 2012 im Fall SAS Institute gegen World Programming (C-406/10) klargestellt, dass die Funktionalität eines Computerprogramms, die Programmiersprache und das Dateiformat nicht urheberrechtlich geschützt sind. Geschützt ist der Programmcode selbst. Zudem darf ein Lizenznehmer ein Programm beobachten, untersuchen und testen, um die dahinterliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, und der Rechteinhaber kann das nicht per Lizenzvertrag verbieten. Das entspricht der Logik der Softwareschutz-Vorschriften im deutschen Urheberrechtsgesetz (§§ 69a ff. UrhG). Die Dekompilierung ist dagegen eng begrenzt: Sie ist nach § 69e UrhG nur zulässig, soweit sie unerlässlich ist, um die Interoperabilität eines eigenständigen Programms herzustellen, und sie darf nicht dazu dienen, ein im Ausdruck im Wesentlichen ähnliches Programm zu entwickeln.
Geschäftsgeheimnisse. Nach § 3 des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen und Testen eines Produkts grundsätzlich erlaubt, wenn es rechtmäßig im Besitz des Untersuchenden ist und keine vertragliche Beschränkung besteht. Genau hier setzen Softwarehersteller an: Lizenzbedingungen verbieten Reverse Engineering oft ausdrücklich. Wie weit solche Klauseln tragen, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von AGB-Recht und Kartellrecht.
Die weichen Risiken. Rechtlich heikler als der Code sind die Ränder. Nach der Einschätzung von Ars Technica (wiedergegeben bei TBreak) gilt das Nachbilden von Funktionen ohne Codekopie allgemein als akzeptabel, eine Nachahmung des Erscheinungsbilds könnte aber Trade-Dress-Ansprüche auslösen. Hinzu kommen Patente: Adobe hält tausende Softwarepatente auf funktionale Abläufe, und Markennamen wie „Photoshop“ dürfen nur beschreibend genannt werden. Das PhotoCraft-README stellt deshalb klar, dass das Projekt unabhängig und nicht mit Adobe verbunden ist. Eine Klage oder öffentliche Stellungnahme von Adobe war in den von uns ausgewerteten Berichten bis zum 12.10.2026 nicht zu finden, das bedeutet aber ausdrücklich keine Zustimmung.
Ist das wirklich „Clean Room“? Der Begriff ist umstritten. Ein klassischer Clean Room trennt Analyse und Umsetzung personell. Bei ArtCraft gibt es dagegen nur die Selbstauskunft, dass aus öffentlichen Spezifikationen und beobachtetem Verhalten gearbeitet wurde. Unabhängig geprüft ist das nicht. Ein weiterer Streitpunkt: Wenn ein KI-Modell große Mengen öffentlichen Codes im Training gesehen hat, lässt sich schwer sagen, wie „sauber“ ein Neuschreiben wirklich ist. Das zeigte schon der Fall chardet im Frühjahr 2026: Der Maintainer ließ die Python-Bibliothek mit Claude neu schreiben und stellte sie von LGPL auf MIT um, obwohl die Code-Ähnlichkeit laut JPlag-Vergleich unter 1,3 % lag. Die Free Software Foundation hält die Clean-Room-Behauptung in solchen Fällen für fragwürdig.
Was das für Unternehmen und Selbstständige bedeutet
Für den Alltag gilt: Beobachten, aber nicht überstürzen. Wer heute produktiv mit Photoshop, Premiere oder Office arbeitet, sollte Abos nicht wegen dieses Releases kündigen. Für einfache Aufgaben wie Größenänderungen, Retusche oder PDF-Handling lohnt sich ein Test, am besten mit Kopien der Dateien und neben den bestehenden Werkzeugen. PSD-Speicherungen sollten als strukturell verlustbehaftet betrachtet werden, auch wenn das Bild gleich aussieht.
Wichtig ist außerdem die Quelle: Laden Sie Installer nur über getartcraft.com oder das GitHub-Konto „storytold“. Es existieren weitere ähnlich klingende Webseiten, bei denen wir nicht verifizieren konnten, ob sie zum Projekt gehören.
Strategisch ist das Signal wichtiger als die aktuelle Software: Wenn ein einzelner Entwickler mit KI-Agenten in Wochen funktionsreiche Alternativen zu etablierten Abo-Programmen baut, kommt Preisdruck in den Markt. Das ist ein Verhandlungsargument bei Lizenzverlängerungen, auch wenn die Alternativen heute noch nicht reif sind.
Ausblick: Was wird als Nächstes nachgebaut?
Die Richtung ist bei ArtCraft selbst schon angelegt: WordCraft, GridCraft, DeckCraft und CADCraft zielen auf Word, Excel, PowerPoint und AutoCAD, der Entwickler kündigte auch SolidWorks an. Dahinter steckt ein Muster, das sich auf weitere Software übertragen lässt. Besonders anfällig sind aus unserer Einschätzung Programme mit dokumentierten Dateiformaten, klar beschreibbarem Verhalten und vielen Standardfunktionen. Das betrifft etwa Büro- und Kreativsoftware, Konverter, Viewer und Branchenwerkzeuge für Zeichnungen und Berechnungen. Auch Altsysteme, deren Hersteller kaum noch Support bieten, könnten sich so schrittweise ablösen lassen.
Schwerer nachzubauen sind Anwendungen, deren Wert in Daten, Netzwerkeffekten oder Betrieb liegt, etwa Plattformen, Marktplätze oder Cloud-Dienste mit Compliance-Zertifizierungen. Hersteller werden wahrscheinlich reagieren: mit mehr Wert jenseits des Codes (Daten, Support, Integrationen), strengeren Vertragsklauseln und vermutlich auch mit juristischen Auseinandersetzungen um Trade Dress und Patente. Offen bleibt auch, wie Gerichte „Clean Room“ im KI-Zeitalter bewerten werden. Das sind Prognosen, keine gesicherten Entwicklungen, aber eines steht fest: Der Aufwand, funktionale Software nachzubauen, sinkt gerade drastisch.
Häufige Fragen
Ist Reverse Engineering von Software in Deutschland erlaubt? Grundsätzlich ja, in Grenzen: Das Beobachten und Testen eines rechtmäßig erworbenen Programms ist erlaubt, die Dekompilierung nur unter engen Voraussetzungen zur Herstellung von Interoperabilität, und Lizenzverträge oder Geschäftsgeheimnisrecht können zusätzliche Grenzen setzen.
Sind die ArtCraft-Apps schon ein Ersatz für Adobe-Programme? Nein. Laut Projekt selbst sind sie frühe Alphas und für den professionellen Alltag noch nicht geeignet.
Was kosten die Crafting Apps? Die Apps sind laut Projekt kostenlos und quelloffen. Kosten fallen nur für das separate ArtCraft AI Studio mit KI-Modellen an.
Ist das rechtlich sicher für Anwender? Das lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Hauptrisiko liegt beim Anbieter (Trade Dress, Patente), für Anwender gilt vor allem: Quellen prüfen, mit Kopien arbeiten und bei geschäftskritischen Dateien nicht allein darauf verlassen.
Sie möchten wissen, wie sich KI-getriebene Software-Alternativen auf Ihre Lizenzkosten und Ihre Marketing-Werkzeuge auswirken können? Sprechen Sie uns an.
Quellen (Recherche, nicht wörtlich übernommen): ArtCraft – Crafting Apps (offizielle Seite), GitHub-Organisation storytold, PhotoCraft-README, GIGAZINE, 05.10.2026, IT-Connect, 08.10.2026, TBreak (mit Verweis auf Ars Technica), TweakTown, 08.10.2026, WindowsForum, 08./10.10.2026, Mad Robot, 10.10.2026, Linux Compatible, 11.10.2026, Trending Topics, LTO zum EuGH-Urteil SAS Institute, Bird & Bird zu § 3 GeschGehG, The Register zum Fall chardet
